Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) betreibt an seinen beiden Dienstsitzen in Bonn und Berlin ein kostenfreies offenes WLAN. Das ist lobenswert, denn man kommt wohl ohne Anmeldung rein. Wünschenswert wäre es, wenn jede Behörde ein offenes WLAN anbieten würde.
Aber die Bundesregierung plant derzeit die Verschlimmbesserung der Störerhaftung, und nach den derzeitigen Gesetzesentwürfen wäre das offene WLAN des BMVI so nicht mehr zu betreiben. Denn die sogenannte Lügenseite (aka Rechtstreueerklärung) müsste eingebaut werden und technische Anforderungen zur Verschlüsselung. Das heißt, das BMVI-WLAN wäre dann nur noch mit einem Passwort zu betreiben – aber das BMVI könnte das Passwort auch einfach groß an die Fassade malen, um die Anforderung zu erfüllen und weiterhin niedrigschwellig nutzbar zu sein. Klingt bescheuert, ist es auch.
Die Bundestagsabgeordnete Katja Dörner von Bündnis 90/Die Grünen hat das BMVI in einer schriftlichen Fragen gebeten zu erklären, wie denn das offene WLAN zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschlimmbesserung der Störerhaftung passen würde. Die Antwort ist eher nichtssagend ausgefallen (PDF). Das BMVI erklärt, dass „die Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Internetzugang für jeden Bürger“ ihm „ein Kernanliegen“ sei. Die „Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN“ solle „daher im Rahmen der Digitalen Agenda verbessert werden“. Zudem sähe „der Koalitionsvertrag vor, dass die Potentiale von lokalen Funknetzen ausgeschöpft werden“ müssen, „damit mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar“ sei. Diesem Ziel diene „auch die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch Klarstellung der Haftungsregelungen im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“.
Mit anderen Worten: Das BMVI verkündet, dass zukünftig alles besser werde und man dran sei. Aber wenn der derzeitige Kabinettsbeschluss von Dobrindt & Co so durch den Bundestag geht, führt das zu noch weniger Rechtssicherheit, zu einer Verschlechterung der „infrastrukturellen Rahmenbedingungen“, die „Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN“ würde vor allem für nicht-kommerzielle Betreiber noch weiter verschlechtert und insgesamt würden die Potentiale von lokalen Funknetzen überhaupt nicht ausgeschöpft.
Die grüne Bundestagsabgeordnete Katja Dörner, selbst Betreiberin eines Freifunk-Knotens in ihrem Wahlkreis-Büro in Bonn, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
„Trotz jahrelanger Debatte und zuletzt einer vernichtenden Sachverständigen-Anhörung im Bundestag, vermag es die Bundesregierung noch immer nicht, die Hürden für offene WLAN-Netze zu beseitigen. Im Gegenteil, mit neuen unbestimmten Rechtsbegriffen wird die Rechtsunsicherheit für private und kommerzielle WLAN-Anbieter sogar erhöht und somit die Verbreitung erschwert. Dass das BMVI lakonisch ein WLAN anbietet, mag zwar nett für Gäste und Anwohner sein, aber von dem Ziel „mobiles Internet für jeden“ ist die Bundesregierung nach wie vor weit entfernt.“
Was traurig ist: Deutschland ist bei offenem WLAN ein Entwicklungsland. Und unsere Bundesregierung will diesen Status noch weiter zementieren.